Auswirkung der Zinsentwicklung auf den städtischen Haushalt -Antrag der Fraktionen von CDU, FDP, BLW/ULW/BIG und Freie Wähler/Pro Auto vom 25.01.2023-
03.02.2023Durch den seit 2012 unter 1 % liegenden Leitzins der EZB waren für ein Jahrzehnt öffentliche Haushalte in der Lage, ihr Investitionsvolumen durch einen erheblichen Betrag gesparter Kreditzinsen zu erhöhen und sich Spielräume zu verschaffen. Die mit der Zinsentwicklung einhergehende positive Entwicklung der Wirtschaft hat wiederum zu höheren Gewerbesteuereinnahmen geführt. Die Rücklagen der Landeshauptstadt Wiesbaden sind daher im vergangenen Jahrzehnt auf einen dreistelligen Millionenbetrag angestiegen.
Seit Juli 2022 hat die EZB den Leitzins zügig in mehreren Schritten auf nunmehr 2,5 % angehoben. Für das Jahr 2023 werden weitere Erhöhungen prognostiziert. Die Lohn-Preis Spirale ist auch in den Unternehmen angekommen. Die Inflation frisst durch höhere Kosten die zu erwartenden hohen Gewerbesteuereinnahmen auf und die mittelfristige Prognose der Kämmerei zeigt, dass die Rücklagen der Landeshauptstadt Wiesbaden innerhalb der kommenden drei Jahre aufgezehrt sein werden.
Der Ausschuss möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten
I. zu berichten,
1. welche konkreten Auswirkungen der aktuellen Zinspolitik der EZB auf den kommenden Haushalt 2024/2025 und die mittelfristige Finanzplanung zu erwarten sind,
2. ob die Rücklagen schneller verbraucht sein werden, als in der aktuellen Prognose des Kämmerers verlautbart,
3. welche Zinsbindungsfristen bei Großprojekten in Millionenhöhe (über 40 Mio. €) im Durchschnitt bestehen,
4. ob diese Großprojekte ausfinanziert sind (feste Zinsbindungsfrist bis zur vollständigen Rückzahlung), oder wieviel Prozent der Darlehenssummen am Ende der Zinsbindung als Restschuld übrig bleiben und eine Anschlussfinanzierung erfolgen muss,
5. ob Kenntnisse darüber vorliegen, inwieweit sich die Zinserhöhung auf zukünftige Investitionsspielräume auswirken,
6. ob aktuelle bereits in Planung befindliche Projekte gefährdet sind oder gar verzögert werden müssen.
II. dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen quartalsweise über die Auswirkungen der aktuell dynamischen Zinsentwicklung Bericht zu erstatten.