Jobcenter in seiner jetzigen Form nicht gefährden! – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 04.09.2023 –
13.09.2023Die Bundesregierung möchte, dass ab 2025 bürgergeldbeziehende Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren in arbeitsmarkt- und ausbildungsrelevanten Fragen nicht mehr von Jobcentern, sondern zentral von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden. Dies wird sich auch auf Wiesbaden auswirken.
Die damit einhergehende Änderung der Zuständigkeit für diese Altersgruppe ist vor einigen Wochen im Bundeskabinett ohne vorherige Mitwirkung von Kommunen oder ihren Interessenverbänden beschlossen worden. (http://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/Informationen-nach-Zielgruppen/zielgruppe-sgb-2-junge-menschen.html)
In der Praxis würde die bis heute umfassende Unterstützung der erwähnten Altersgruppe durch das kommunale Jobcenter in Wiesbaden, das sich umfänglich auf regionale Netzwerke stützen kann, nachhaltig untergraben werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich in den letzten Jahren im Jobcenter eine Fachkompetenz aufgebaut hat, die ihre Kunden individuell mit der Hilfe von vor Ort ansässigen einschlägigen Einrichtungen beraten kann und nunmehr wegfallen wird.
Auch steht diese Zuständigkeitsänderung mit dem gerade erst in Kraft getretenen Bürgergeld im Konflikt, mit welchem die Förderung von kommunalen Jobcentern ausgebaut werden sollte.
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
1. welche Auswirkungen das geplante Vorhaben zu den folgenden Punkten konkret für Wiesbaden hat:
a.) Was geschieht mit den Beschäftigten in den kommunalen Jobcentern, die für die Betreuung Jugendlicher zuständig sind? Wird befürchtet, dass durch die neue Regelung Arbeitsplätze wegfallen? Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze wären konkret betroffen?
b.) Ist mit einem finanziellen Schaden – in Frankfurt sind dies 14 Millionen Euro (FAZ vom 29.08.23) – für die Landeshauptstadt Wiesbaden zu rechnen? Wenn ja, wie hoch ist dieser einzuschätzen?
c.) Wie ist die Umorganisation mit dem ganzheitlichen Vermittlungsansatz des SGB II (Bürgergeld) in Einklang zu bringen?
2. welche Netzwerke zur Unterstützung der erwähnten Altersgruppe konkret mit dem Jobcenter zusammenarbeiten oder welche außerstädtischen Einrichtungen daran beteiligt sind. Werden Alternativen zu den kommunalen Jobcentern angeboten? Gibt es schon Reaktionen der Hilfeempfänger? Wenn ja, welche?
3. um wie viele junge Menschen der erwähnten Altersgruppe sich das Jobcenter in den letzten 5 Jahren in etwa durchschnittlich gekümmert hat bzw. kümmern musste.