Stärkere Reglementierung für E-Tretroller in der Landeshauptstadt Wiesbaden – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 07.05.2024

Stärkere Reglementierung für E-Tretroller in der Landeshauptstadt Wiesbaden – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 07.05.2024

02.12.2025 Aus Von admin

In einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den beiden Verleihern Bolt und Tier (diese sind auch in der Landeshauptstadt Wiesbaden aktiv) entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren im Sinne der Stadt. Die zwei Unternehmen müssten die städtische Verfügung befolgen. Gelsenkirchen hatte von den Verleihfirmen zuvor verlangt, dass sie die Identität ihrer Nutzer feststellen müssen.

Der Ausschuss für Mobilität möge beschliessen:

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird geben, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele E-Tretroller werden zur Zeit in Wiesbaden von den verschiedenen Verleihunternehmen vorgehalten?
  2. Wie viele solcher versicherungspflichtigen Geräte befinden sich in Wiesbaden außerdem in privater Hand?
  3. In welcher Weise und wie intensiv kontrollieren die Ordnungsbehörden den E-Tretroller-Verkehr?
  4. Wird in Wiesbaden eine Identitätsprüfung für Ausleiher von E-Tretrollern gefordert? Falls dies nicht sein sollte: Warum wird das nicht gefordert?
  5. Wie gedenkt die Landeshauptstadt Wiesbaden, in Zukunft gegen die ausufernden Regelverstöße durch E-Tretroller-Nutzer vorzugehen?
  6. Wäre ein Verbot des gewerblichen Verleihs von E-Tretrollern in Wiesbaden grundsätzlich möglich?

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