Antrag: Rechtskonformes Vorgehen von städtischen Gesellschaften
19.11.2021Aus Presseberichten wurde bekannt, dass in einer namhaften städtischen Gesellschaft Fragen –
wenn nicht sogar Probleme – aufgetaucht sind, die das Verhältnis dieser Gesellschaft zu einzelnen
Betriebsräten betreffen. Ob diese Vorgänge nur rein interner Natur sind oder eine öffentliche
Relevanz haben – wenn nicht sogar strafrechtliche Implikationen haben können – ,wird noch zu
klären sein.
Um den in der Presse geschilderte Vorgang besser beurteilen zu können bzw. seine Wirkung auf
das Verhältnis der Stadt zu ihren Gesellschaften nachvollziehbarer zu erfassen, muss sich der für
die städtischen Beteiligungen zuständige Ausschuss damit auseinandersetzen.
Der Ausschuss Finanzen und Beteiligung möge beschließen:
- Der Magistrat möge berichten,
a. in welchen städtischen Gesellschaften aktuell Betriebsräte vorhanden sind,
b. in welchen städtischen Gesellschaften freigestellte Betriebsräte vorhanden sind,
c. ob es in der Vergangenheit Betriebsratswahlen gegeben hat, die angefochten worden
sind oder sogar wiederholt werden mussten; wenn ja, aus welchem Grund,
d. wie städtische Gesellschaften die rechtlichen Regelungen bei der Entgeltentwicklung
von freigestellten Betriebsräten handhaben und wie bzw. durch wen diese geprüft wird,
und,
e. ob der Magistrat in Fällen, wie sie am 11. November 2021 im Wiesbadener Kurier
geschildert worden sind, als Gesellschafter grundsätzlich eingeschaltet wurde und
welche Maßnahmen er ergriffen hat, um mögliche fehlerhafte Entwicklungen zu
verhindern