Antrag auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses zu Wivertis – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 11.03.2025

Antrag auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses zu Wivertis – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 11.03.2025

03.12.2025 Aus Von admin

Vorbemerkung:

In einem Artikel der F.A.Z. vom 06.03.2025 werden Unregelmäßigkeiten bei der stadteignen IT-Dienstleistungsgesellschaft Wivertis beschrieben. Z.B. erhebliche, organisatorische Mängel bei der Kontrolle von Eingangsrechnungen. Außerdem sei ein Auftrag in Höhe von 1.9 Millionen Euro nicht europaweit ausgeschrieben worden. In diesem Betrag seien 394.000, – € als Spesenpauschale enthalten gewesen. Weiter wurde gegen die städtischen Compliance Vorschriften verstoßen, indem die langjährige und persönliche Bekanntschaft zwischen dem damaligen Geschäftsführer der Wivertis GmbH Klaus Wilmes-Groebel und einem Berater der Arineo GmbH, Steffen Gremler, verschwiegen wurde. Die Arineo GmbH ist die Auftragnehmerin des nicht ausgeschriebenen Auftrages der Wivertis GmbH.

Es stehen erhebliche Verstöße gegen das Kartellvergaberecht, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und europäische Vergaberichtlinien im Raum. Neben diesen Verstößen gegen vergaberechtliche Normen könnte auch der Anfangsverdacht der Untreue und weiterer Straftaten bestehen.

Der Revisionsausschuss möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Es wird gemäß § 50 Abs. 2 HGO in Verbindung § 21 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetensammlung ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet. Der Ausschuss soll alle Unterlagen zu den Geschäftsbeziehungen zwischen der Wivertis GmbH und der Arineo GmbH über den Zeitraum der Geschäftsführung von Herrn Klaus Wilmes-Groebel einsehen. Insbesondere auch den Schriftverkehr mit Herrn Steffen Gremler.
  2. Zum Akteneinsichtsausschuss wird der Revisionsausschuss bestimmt.

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