Antrag: Fortsetzung des städtischen Fitnessstudio- und Schwimmbad-Angebots
19.02.2022Bei diesen Maßnahmen handelt es sich primär um Maßnahmen der Mitarbeiterbindung und Steigerung der Arbeitnehmerzufriedenheit. Erfolge im Bereich des Gesundheitsmanagements sind subjektiv und nicht wirklich messbar. Die jeweilige Begrenzung soll der Landeshauptstadt Wiesbaden die Möglichkeit schaffen, neue und zielführende Maßnahmen zu prüfen und keine Vorabfestlegung für den aktuellen und künftige Haushaltspläne (2022/2023) festzulegen.
1.Es wird zur Kenntnis genommen, dass
1.1.Streichen des letzten Satzes
1.2.Streichen des letzten Satzes
2.Es wird beschlossen, dass
2.1.Änderung: Das Fitnessstudio-Angebot auf Basis einer europaweiten Ausschreibung über den 31.07.2022 bis zum 31.12.2023 fortgeführt wird.
2.2.Änderung: das Angebot der kostenfreien Schwimmbadnutzung ebenfalls bis zum31.12.2023 fortzusetzen ist. Das Personalamt wird beauftragt, entsprechende Vertragsverhandlungen mit mattiaqua zu führen