Antrag: Nachhaltige Beschaffung der Landeshauptstadt Wiesbaden
09.03.2022Das geltende Vergaberecht bietet öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, strategische,nachhaltige Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen (Grundlage § 97 Abs. 3 GWB und § 2 Abs. 3 UVgO). Diese müssen zwingend mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.Damit können Leistungen beschafft werden, die umweltbezogene, soziale und innovative Belange in besonderer Weise berücksichtigen.
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
1.Ob die Kernverwaltung sowie die Beteiligungen der Landeshauptstadt Wiesbaden Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen berücksichtigen
2.Ob es eine zentrale Anweisung gibt, Nachhaltigkeit stärker zu berücksichtigen (z.B. bei Zuschlagskriterien)