Vor ca. 3 Jahren hat Wiesbaden zusammen mit Frankfurt/Main eine gemeinsame städtische Gesellschaft eingerichtet, deren Zweck ist, Wohnbauflächen in den Kommunen des Rhein-Main-Gebietes – also außerhalb der Stadtgebiete von Wiesbaden und Frankfurt – zu entwickeln, entsprechende Wohnraumentwicklungskonzepte zu fördern und umzusetzen sowie im gesamten
Rhein-Main-Gebiet entsprechende Baulandentwicklungen voranzutreiben. Die damals gegründete „Entwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Main mbH“ (EGM) ist somit im Ergebnis außerhalb ihrer Stadtgebiete privatwirtschaftlich tätig.
Es stellt sich per se die Frage, ob dies durch §121 Abs.5 HGO gedeckt ist. Dies ist zu verneinen, weil der spezifische örtliche Bezug zum jeweiligen Stadtgebiet von Frankfurt und von Wiesbaden bzw. zur jeweiligen Stadtbevölkerung fehlt.
Von daher ist die EGM ersatzlos aufzulösen und die entsprechenden Tätigkeiten von Frankfurt und Wiesbaden zu beenden. Weiterer wirtschaftlicher Schaden wird dadurch auch noch von beiden Städten abgewendet, weil die EGM bis heute nur Verluste eingefahren hat.
Deshalb stellen wir den folgenden Antrag:
Der Ausschuss Finanzen und Beteiligung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2017 eingerichtete EGM umgehend aufzulösen.
die entsprechenden privatwirtschaftlichen Tätigkeiten beider Städte sofort zu beenden.
die Gesellschaft von den Städten Wiesbaden und Frankfurt abzuwickeln.