ESWE Verkehr – Auswirkungen des Streiks -Antrag FWG / Pro Auto vom 06.03.2024

ESWE Verkehr – Auswirkungen des Streiks -Antrag FWG / Pro Auto vom 06.03.2024

02.12.2025 Aus Von admin

Zum wiederholten Male haben in der letzten Woche Mitarbeiter von ESWE-Verkehr ge-streikt. Sie haben ein Recht in Anspruch genommen, das ihnen verfassungsrechtlich zusteht.

Trotzdem stellt sich die Frage, ob und inwieweit die arbeitskampfrechtlichen Maßnahmen wirtschaftliche Schäden nach sich gezogen haben. In dieser Frage ist die Stadt auch betroffen, da sie schon seit Jahren hohe Zuschüsse an ESWE-Verkehr zahlt.

Der Magistrat wird gebeten,

  1. in Erfahrung zu bringen, in welcher Höhe die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen bei ESWE-Verkehr (z.B. Ausgaben für Kraftstoffe, mögliche Ent-geltfortzahlungen trotz Streikmaßnahmen, Aufwendungen für Drittfirmen) pro Streiktag angefallen sind,
  2. mitzuteilen, ob er als Zuschussgeber bereit ist, einen möglicherweise tagtäglich anfallenden Schaden wegen des Verdi-Streiks zu übernehmen oder ob er sogar den städtischen Zuschuss für dieses Tag umstandslos entsprechend kürzt, und
  3. dem Ausschuss mitzuteilen, ob ESWE-Verkehr tatsächlich für jeden Streiktag die Entgeltansprüche der an der Arbeitskampfmaßnahme Beteiligten aussetzt.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst Sie diesen zu.

Datenschutzerklärung