Fatale Konsequenzen aus der Erhöhung der Grundsteuer – -Antrag FWG / Pro Auto vom 29.01.2025
03.12.2025In Wiesbaden sind kürzlich die neuen Grundsteuerbescheide verschickt worden. Für viele Hauseigentümer sehen sie eine erhebliche Erhöhung dieser kommunalen Steuer vor. Teilweise können allerdings die Eigentümer diese Erhöhungen an ihre Mieter weiterreichen, weil die Grundsteuer auf die Miete umgelegt werden kann. Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Beschluss der letzten Stadtverordnetenversammlung, den für die „Grundsteuer B“ einschlägigen Hebesatz von 492 % auf 690 % zu erhöhen. Gegen die Stimmen der FWG/Pro Auto haben diesem Beschluss alle anderen Fraktionen zugestimmt, obwohl im gegenwärtigen Wahlkampf zumindest die großen Parteien den Wählern „mehr netto im Portemonnaie“ laufend versprechen. Zu befürchten ist, dass die Konsequenzen dieses Beschlusses „nicht vom Ende her gedacht“ worden sind.
Vor diesem Hintergrund sollte man die Auswirkungen der Grundsteuererhöhung näher betrachten.
Der Ausschuss möge deshalb beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
- wie hoch auf Basis der neuen Grundsteuerbescheide 2025 voraussichtlich das Aufkommen der Stadt aus dieser Steuer sein wird,
- ob sich daraus eine Steigerung dieses Aufkommens im Gegensatz zu 2024 und in welcher Höhe ergibt,
- ob es in Wiesbaden einzelne Fälle gibt, in denen sich der nun zu zahlende Betrag aus der „Grundsteuer B“ um mehr als das Fünffache erhöht hat,
- ob schon jetzt – wie offensichtlich in Frankfurt – festgestellt werden kann, in wie viel Fällen insgesamt die Grundsteuerberechnungen mit neuen Höhen ausgestellt worden sind und in wie vielen Fällen es dabei tatsächlich zu Erhöhungen gekommen ist, weil nunmehr die Bodenrichtwerte eine entscheidende Rolle spielen,
- ob schon jetzt eine Tendenz festzustellen ist, wonach erhebliche Steuererhöhungen gerade in den Stadtvierteln anfallen, in denen viele Mietwohnungen sind, so dass zu befürchten ist, dass die Erhöhungen auf die Mieter vollumfänglich umgelegt werden,
- ob dies, wenn ja, sozialpolitisch überhaupt gewollt ist und
- ob der Magistrat angesichts dessen eine Art „Ausgleichsfondsfonds“ einrichten wird, um Verwerfungen abzufedern (analog Frankfurt am Main).

