Grundschulkinderbetreuung sichern: Gut betreut ins neue Schuljahr – Antrag der Fraktionen von FDP, CDU, FWG/Pro Auto & BLW/ULW/BIG vom 06.07.2023 –

Grundschulkinderbetreuung sichern: Gut betreut ins neue Schuljahr – Antrag der Fraktionen von FDP, CDU, FWG/Pro Auto & BLW/ULW/BIG vom 06.07.2023 –

13.07.2023 Aus Von Lea Nickel

An mehreren Wiesbadener Grundschulen haben Veränderungen in der Grundschulkinderbetreuung für erhebliche Aufregung gesorgt, so z.B. in Nordenstadt, wo der geplante Trägerwechsel nach einem Gerichtsvergleich bis zum 1. August 2024 zurückgenommen wurde.

Grund hierfür sind auch die unterschiedlichen Finanzierungsregelungen (Land, LHW), die gerade jetzt, im Vorfeld des kommenden Rechtsanspruchs auf Betreuung von Grundschulkindern, zu erheblichen Problemen bei der Betreuung von Grundschulkindern führen.

Die Vorteile einer ausreichenden Zahl von Betreuungsplätzen liegen auf der Hand: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gestärkt, der Arbeitskräftemangel dadurch gemildert und die Kinder erhalten eine bessere pädagogische Betreuung in den für den weiteren Bildungsweg so wichtigen Grundschuljahren. Angesichts des vorhandenen Mangels an Räumlichkeiten und Personal müssen pragmatische Lösungen gefunden werden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:                                                                

Der Magistrat wird gebeten,

1. zu berichten,

a. welche Möglichkeit gesehen wird, um das Betreuungsangebot der z. Zt. etwa 40 Kindern in Nordenstadt, welche aktuell keinen Betreuungsplatz haben, zum Beginn des neuen Schuljahrs noch zu sichern.

b. in welchen weiteren Grundschulbezirken in den Schuljahren 2023/2024 ff. eine Unterversorgung droht, d.h. mehr Anmeldungen als Betreuungsplätze vorhanden sind und wie diese Lücken perspektivisch geschlossen werden.

c. an welchen Wiesbadener Grundschulen bestehende Betreuungseinrichtungen aufgrund der Vorbereitung auf den Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung oder des bevorstehenden Wechsels in den Pakt für den Nachmittag/Ganztag keine neuen Kinder mehr aufnehmen dürfen.

2. alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, z.B. durch eine Anpassung der Gruppengrößen, um möglichst allen Schülerinnen und Schülern für das kommende Schuljahr einen verlässlichen Betreuungsplatz in der Grundschule anbieten zu können.

3. private Initiativen, die in den nächsten Schuljahren eine informelle Nachmittagsbetreuung anbieten wollen, durch eine unbürokratische und bürgerfreundliche Bereitstellung von schulischer Infrastruktur, z.B. Verpflegung und Räumlichkeiten, zu unterstützen.

4. den von der Umstellung betroffenen Betreuungseinrichtungen kurzfristig Planungssicherheit zu geben, welche ihrer Angebote zukünftig von der LHW kofinanziert werden und wie die Stadt die Übergangszeit gestalten und finanzieren möchte.

5. dem Ausschuss für Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie regelmäßig, mindestens aber halbjährlich, über die Versorgungssituation bei der Grundschulkinderbetreuung zu berichten.

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