Kein weiteres Verkehrschaos – Zurück zur Normalität – Antrag der Fraktionen von CDU, FDP, BLW/ULW/BIG und FWG/Pro Auto vom 01.02.2023 –
09.02.2023Die geplante neue Verkehrsführung im Bereich Berliner Straße/Abraham-Lincoln-Straße (Sitzungsvorlage 22-V-66-0232) führt nicht wie in der Sitzungsvorlage beschrieben zu einer Verbesserung, sondern zu einer erheblichen Verschlechterung der Verkehrslage an dieser Stelle. Zahlreiche Unternehmen, die ihren Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße haben, aber auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Weidenborns, werden von dieser Maßnahme unmittelbar betroffen sein. Gerade für die in diesem Wohngebiet wohnenden Menschen ist bereits seit Jahren ein Verkehrskonzept überfällig. Ebenso werden durch die zu erwartende Verkehrsverlagerung die Stadtteile Erbenheim, Bierstadt und Sonnenberg mit Ausweich- und Umgehungsverkehr beeinträchtigt.
Ortsansässige Unternehmen haben bereits erhebliche Bedenken gegen die geplante neue Verkehrsführung erhoben, da diese negative Auswirkungen auf deren Erreichbarkeit für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat und mit erheblichen Verlängerungen von Fahrzeiten in die Innenstadt verbunden sein wird. Die Maßnahme ist daher nicht nur verkehrs- sondern auch wirtschaftsfeindlich und schadet – wie bereits zahlreiche vermeintlich wohlwollende Eingriffe in den Verkehrsfluss aus der Vergangenheit – dem Wirtschaftsstandort Wiesbaden. Diese Maßnahme an der Berliner Straße/Abraham-Lincoln-Straße ist sowohl in der Sache ungeeignet, den Verkehrsfluss an diesem sensiblen Stadteingang positiv zu beeinflussen sowie zeitlich deutlich verfrüht, da die B54 in diesem Bereich durch die andauernde Sperrung der Salzbachtalbrücke besonders stark frequentiert ist. Die zahlreichen bereits umgesetzten Änderungen in der Verkehrsführung wie z. B. am Landeshaus, in der Rheinstraße, an der Ringkirche, etc. sind mittlerweile ein negativer Standortfaktor für die heimische Wirtschaft. So beklagen beispielsweise Handwerkerinnen und Handwerker regelmäßig, dass mittlerweile für Kundentermine viel längere Anfahrtszeiten eingeplant werden müssen.
Es sollte vielmehr ein frühzeitiger Austausch mit den Betroffenen vorgenommen werden. Dies ist bei der neu geplanten Verkehrsführung Berliner Straße nicht zu erkennen, da sowohl die betroffenen Ortsbeiräte Erbenheim, Bierstadt und Sonnenberg als auch dort ansässige Unternehmen nicht in die Planung einbezogen wurden. Dieser frühzeitige Austausch führt zu einem gegenseitigen Verständnis der jeweiligen Maßnahme und kann Fehlplanungen verhindern.
Die zudem angekündigte Verschiebung der Wiedereinführung des regulären Fahrplanes der ESWE Verkehr erst zum September 2023 wirkt sich ebenfalls negativ auf den Verkehrsfluss aus. Solange der öffentliche Personennahverkehr derart eingeschränkt läuft und die Salzbachtalbrücke weiterhin nicht oder nur eingeschränkt befahrbar ist bzw. sein wird, sind Eingriffe in den Individualverkehr erst recht zu unterlassen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten
1. zu berichten, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass bei Planungen von Eingriffen in die Verkehrsführung eine breite Beteiligung mittelbar und unmittelbar Betroffener im Vorfeld der Erstellung von Sitzungsvorlagen erfolgt,
2. die Umsetzung der geplanten Maßnahme im Bereich Berliner Straße/Abraham-Lincoln-Straße zu unterlassen und zunächst sämtliche denkbaren Alternativen unter Einbeziehung der unmittelbaren Anlieger (insbesondere des ARAL-Tankstellenpächters) zu prüfen,
3. ein ganzheitliches Konzept unter breiter Bürgerbeteiligung vorzulegen, wie ein reibungsloses Einpendeln sowohl aus den östlichen Vororten als auch von auswärtig Berufstätigen zurück zum Wohnort in die Innenstadt gewährleistet werden kann, ohne zusätzlichen Umgehungs- und Ausweichverkehr zu produzieren,
4. Auswirkungen auf die Belage örtlich ansässiger Unternehmen, Handwerksbetriebe und den Einzelhandel (Andienung, Kunden- und Mitarbeitererreichbarkeit) im Rahmen der Sitzungsvorlage zu prüfen und schriftlich zu berichten. Eine solche Prüfung ist darüber hinaus grundsätzlich bei Planungen verkehrlicher Veränderungen vorzunehmen.