Rolle des Aufsichtsrates bei der Wivertis GmbH – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 11.03.2025
03.12.2025In einem Artikel der F.A.Z. vom 06.03.2025 werden Unregelmäßigkeiten bei der stadteignen IT-Dienstleistungsgesellschaft Wivertis beschrieben. Z.B. erhebliche organisatorische Mängel bei der Kontrolle von Eingangsrechnungen. Außerdem sei ein Auftrag in Höhe von 1.9 Millionen Euro nicht europaweit ausgeschrieben worden. In diesem Betrag seien 394.000, – € als Spesenpauschale enthalten gewesen. Weiter wurde gegen die städtischen Compliance Vorschriften verstoßen, indem die langjährige und persönliche Bekanntschaft zwischen dem damaligen Geschäftsführer der Wivertis GmbH Klaus Wilmes-Groebel und einem Berater der Arineo GmbH, Steffen Gremler, verschwiegen wurde. Die Arineo GmbH ist die Auftragnehmerin des nicht ausgeschriebenen Auftrages der Wivertis GmbH.
Es stehen erhebliche Verstöße gegen das Kartellvergaberecht, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und europäische Vergaberichtlinien im Raum. Neben diesen Verstößen gegen vergaberechtliche Normen könnte auch der Anfangsverdacht der Untreue und weiterer Straftaten bestehen.
Der Revisionsausschuss möge beschließen:
Der Magistrat möge berichten:
- Zu welchem Zeitpunkt der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Wivertis GmbH Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und die amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Stadträtin Maral Koohestanian von den Ungereimtheiten bei der Vergabe von Aufträgen an die Arineo GmbH erfahren haben?
- Waren den beiden Aufsichtsratsvorsitzenden die persönlichen Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer der Wivertis GmbH Klaus Wilmes-Groebel und Herrn Steffen Gremler von der Arineo GmbH bekannt? Wenn ja, seit wann?
- Was haben die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem Bekanntwerden des Verstoßes gegen die städtischen Compliance-Regeln diesbezüglich veranlasst?
- Haben die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden die restlichen Mitglieder des Aufsichtsrates über die genannten Vorkommnisse informiert? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Und was hat der Aufsichtsrat daraufhin beschlossen und veranlasst?

