Ursprungsantrag Sondernutzungsgebühren für den Wi – Einzelhandel gerecht und einfach gestalten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
Punkt 1) unverändert
Punkt 2) unverändert
Punkt 3) (Neu): Analog des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel vom Dezember 2020 zu prüfen, ob eine zeitlich befristete Gebührenerlassung auch in Wiesbaden möglich ist und hierfür einen Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen.