Stopp der geplanten Gemeinschaftsunterkunft Lessingstraße 16-18 – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 04.10.2023 –

Stopp der geplanten Gemeinschaftsunterkunft Lessingstraße 16-18 – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 04.10.2023 –

10.10.2023 Aus Von Lea Nickel

Die Landeshauptstadt Wiesbaden plant in Zusammenarbeit mit der SEG die Unterbringung von Flüchtlingen in der Liegenschaft Lessingstraße 16-18. Dies geschah ohne ausreichende Einbindung des zuständigen Ortsbeirates und ohne eine transparente Informationsveranstaltung für die Anwohner des Viertels.

Erst am 19.09.2023 wurden die Anwohner durch das zuständige Dezernat VI und die SEG (spät und unzureichend) über die Organisation und Planung sowie die Hintergründe der Nutzung der Liegenschaft informiert. Die Fragen der anwesenden Bürger wurden dabei zum Teil nur unzureichend beantwortet. Der Unmut im Viertel ist folgerichtig groß.

Der Ausschuss möge beschließen:                                                                                                         

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:                                                                          

Der Magistrat wird gebeten,

1. die aktuellen Planungen für die Gemeinschaftsunterkunft in der Lessingstraße 16-18 umgehend zu stoppen,

2. für das Gebäude in der Lessingstraße 16-18 dem zuständigen Ausschuss und dem Ortsbeirat in der nächsten Sitzungsrunde ein detailliertes Nutzungskonzept (ohne dabei nur auf eine Flüchtlingsunterkunft abzustellen) vorzustellen; dabei ist auch ein Bürgerbeteiligungsverfahren zu berücksichtigen.

3. zu berichten, aus welchen Gründen die vorhandene Flüchtlingsunterkunft in der Hans-Bredow-Straße nicht mehr für den bisherigen Zweck geeignet ist,

4. unabhängig davon die Flüchtlingsunterkunft Hans-Bredow-Straße bis auf weiteres zu betreiben,

5. zu berichten, ob und welche baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Aspekte in dem Verfahren bezüglich der Lessingstraße missachtet wurden,

6. zu berichten, warum die Anwohner unzureichend und nicht fristgerecht über die Pläne der Landeshauptstadt Wiesbaden und der SEG informiert wurden und dafür Sorge tragen, dass die „Kommunikationspannen“ des Geschäftsführers der SEG im Aufsichtsrat der SEG aufgearbeitet werden.

7. zu untersuchen, welche Möglichkeiten bestehen die Gebäude Mainzer Straße 166 und Gustav-Stresemann-Ring 3 (Atrium Haus) entsprechend zu ertüchtigen und umzubauen, dass sie als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden können.

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