Zukunft des Wiesbadener Taxigeschäftes – Antrag der Fraktion FWG/PRO AUTO vom 04.11.2025

Zukunft des Wiesbadener Taxigeschäftes – Antrag der Fraktion FWG/PRO AUTO vom 04.11.2025

08.12.2025 Aus Von admin

Zunehmend sieht man in Wiesbaden Kraftfahrzeuge, die für den UBER-Fahrdienst unterwegs sind. Dieser fungiert als Vermittlungsplattform für lizensierte Mietwagenunternehmen und arbeitet mit Preisen, die sich nach Angebot und Nachfrage richten.

Dieser Fahrdienst steht in Konkurrenz zu den herkömmlichen Taxis, die Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind. Ihre Tarife sind behördlich festgelegt und ihnen obliegt eine Beförderungspflicht.

Über eine App kann man nunmehr auch in Wiesbaden Fahrten mit „UBER“ buchen. Dabei werden in der Regel günstigere Fahrpreise vereinbart. Es ist klar, dass sich gerade dies auf das heimische Taxigewerbe auswirkt. Es herrscht sogar eine Art von Verdrängungswettbewerb. Das Verhältnis der beiden Verkehrsträger ist deshalb problematisch, auch wenn in einigen Städten Taxiunternehmen als Partner von UBER geworben werden, was allerdings rechtlich umstritten ist.

In den Haushaltsberatungen wurde bekannt, dass sich das Thema „UBER“ auch in Wiesbaden stellt. Von daher sollten die städtischen Gremien darüber informiert werden, wie der Magistrat gedenkt, mit diesem Thema umzugehen.

Der Ausschuss Wirtschaft, Beschäftigung, Digitales und Gesundheit möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten:

  • darzustellen, ob es in Wiesbaden schon und wenn ja, wie viele „Uber-Fahrer“ es gibt, zu berichten:
  • wer in Wiesbaden die lizenzierten Mietwagenunternehmen sind,
  • ob dieses Thema schon mit den örtlichen Taxiunternehmen besprochen worden ist und welche Lösungen dabei angedacht wurden,
  • wie sich das örtliche Taxigewerbe zu der neuen Konkurrenz stellt,
  • ob die „Uber-Fahrer“ auch die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Verbot der direkten Auftragsannahme über eine App) einhalten und wie dies die Behörden überprüfen,
  • ob die Fahrer von „UBER“ überhaupt ortskundig sind und
  • ob und wie der Magistrat gedenkt, die Voraussetzungen für Taxifahrer (IHK-Prüfung mit Nachweis von Kompetenzen) bei den Uber-Fahrern auch analog durchzusetzen.

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