
Landeshauptstadt Wiesbaden misst mit zweierlei Maß bei der Mülltrennung
17.06.2025Bachmann fragt: „Halten städtische Einrichtungen die Kreislaufwirtschaft ein?!“
In § 5 der Kreislaufwirtschaftssatzung ist geregelt, dass Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Herkunftsbereichen verpflichtet sind, Abfälle zur Verwertung bereits von der Anfallstelle an von Abfällen zur Beseitigung getrennt zu halten und diese jeweils einer gesonderten Verwertung beziehungsweise Beseitigung zuzuführen, wenn dadurch bestimmte Abfallarten verwertet oder für sie vorgesehene Entsorgungswege genutzt werden können.
Der Fraktion FWG/Pro Auto hat recherchiert, dass in vielen Bereichen der der Stadt Wiesbaden keine Trennung oder nur nach Papier und Restmüller erfolgt. Damit gehen zum einen viele Stoffe dem Recycling verloren, aber auch die Kinder in der Schule lernen nicht, wie man die verschiedenen Müllarten unterscheidet und korrekt trennt.
Der Fraktionsvorsitzende und umweltpolitische Sprecher spricht von einem „Ungleichgewicht, da private Haushalte und Unternehmen durch Bereitstellung und Zahlung entsprechender Müllbehälter verpflichtet werden, diese Trennung vorzunehmen, die öffentliche Hand diese aber nicht flächendeckend im eigenen Verantwortungsbereich vornimmt“
Daher fragt FWG / Pro Auto explizit nach, warum hier offenbar von der Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen abgewichen wird und beantragt ein Konzept für die Mülltrennung in der von der Kommune verantworteten Einheiten (Schule, Verwaltung, Beteiligung, Eigenbetriebe) zu erstellen und umzusetzen. Die Landeshauptstadt nimmt hier keine gute Vorbildfunktion ein. Der Bürger bekommt jetzt sogar noch „Strafzölle“ aufgebrummt, wenn die Biotonne nicht ordnungsgemäß befüllt wird.
„Wenn man Regeln aufstellt, darf das nicht nur für die Anderen gelten und die Stadt kann eigenen Verantwortungsbereich aussparen. Recycling geht uns alle, also auch die öffentliche Hand etwas an“ so Bachmann abschließend.