Grundsteuererklärungen durch die Landeshauptstadt Wiesbaden – Erfüllt die Stadt ihre gesetzlichen Pflichten? -Antrag der Fraktion Freie Wähler / Pro Auto vom 6. März 2023-
17.03.2023Viele Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen in Wiesbaden haben – wie vorgegeben – bis zum 31.Januar 2023 die vom Staat geforderte Grundsteuererklärung abgegeben. Sie sind auf diesem Wege verpflichtet worden, Daten aus verschiedenen Unterlagen zusammenzutragen, die die Finanzbehörden zwar schon hatten, aber nicht bereit waren, sie selbst zusammenzustellen, um sie in digitale Systeme einzupflegen.
In vielen Fällen haben gerade Städte diese Erklärungen an die Finanzämter verspätet oder bis heute überhaupt noch nicht abgegeben, obwohl sie selbst bzw. ihre Gesellschaften über eine nicht unerhebliche Anzahl von Grundstücken verfügen, die nicht von vorneherein steuerbefreit sind. Einer Vorbildfunktion, die die öffentliche Hand eigentlich in derartigen Fällen haben sollte, wird durch dieses nachlässige Verhalten nicht Genüge getan.
Der Ausschuss Finanzen und Beteiligung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
– ob und für wie viele Grundstücke die Landeshauptstadt Wiesbaden selbst bzw. ihre Gesellschaften die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ abzugeben haben,
– ob der Magistrat die entsprechenden Pflichten bis heute erfüllt und damit diese Erklärungen auch tatsächlich abgegeben hat,
– und, wenn das nicht der Fall ist, welche Gründe vorgelegen haben, warum diese Erklärungen an das Finanzamt nicht erfolgt sind,
– wer die Entscheidung getroffen hat, die entsprechende Erklärungen nicht fristgerecht abzugeben bzw. ob und wann der Magistrat über diese Entscheidung informiert wurde,
– und wie der Magistrat gedenkt, damit umzugehen.