Grundstücksgeschäfte von städtischen Gesellschaften – Berichtsjahr 2022 -Antrag der Fraktion Freie Wähler / Pro Auto vom 7. März 2023-

Grundstücksgeschäfte von städtischen Gesellschaften – Berichtsjahr 2022 -Antrag der Fraktion Freie Wähler / Pro Auto vom 7. März 2023-

17.03.2023 Aus Von Lea Nickel

Den städtischen Gesellschaften kommt bei der Bodenbevorratung oder dem Kauf und Verkauf von Grund und Boden eine entscheidende Rolle zu. Hierzu sollten die Stadtverordneten regelmäßig und transparent informiert werden.

Der Ausschuss Finanzen und Beteiligung möge beschließen:                                                                       Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzungsvorlage sämtliche Grundstücks- und Gebäudegeschäfte (An- und Verkäufe) der städtischen Mehrheitsbeteiligungen GWG, GWW, TriWiCon, SEG und WiBau) aus dem Jahr 2022 im Raster der Sitzungsvorlagen zu den genehmigten Grundstücksgeschäften der LHW aufzulisten und zu berichten (Z. B. analog 22-V-23-0101). Dabei sollen alle Vorgänge erfasst werden ab einem Wert von 50.000 €.

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