Arbeitsmarktzugang von ukrainischen Flüchtlingen – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 28.11.2023 –

Arbeitsmarktzugang von ukrainischen Flüchtlingen – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 28.11.2023 –

05.12.2023 Aus Von Lea Nickel

Vorbemerkung: Die Integration von ukrainischen Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt läuft im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr schleppend. Nur ca. 20 % von Ihnen haben bundesweit eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden; während es in anderen europäischen Ländern bis zu 2/3 und mehr sind. Zu Recht können Geflüchtete aus der Ukraine ohne aufwendiges Asylverfahren bei uns leben, sind in die Gesundheits- und Sozialsysteme integriert und dürfen sofort arbeiten. Seit Juni 2022 bekommen sie den Bürgergeldsatz; auch Wohn- und Nebenkosten werden ihnen bei Bedarf erstattet. Trotzdem ist ihre Beschäftigungsquote im letzten Jahr nicht wesentlich gestiegen.

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um einen Sachstandsbericht zur Situation der ukrainischen Flüchtlinge in Wiesbaden gebeten.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat möge berichten,

– wie viele ukrainische Flüchtlinge in Wiesbaden leben,

– wie viele von Ihnen und ihren Familien Bürgergeld beziehen,

– wie viele davon im letzten Jahr den Rechtskreis des Bürgergeldes verlassen konnten, um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, und

– welche Maßnahmen der Magistrat ergriffen hat bzw. ergreifen wird, um den Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt zu verbessern?

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