Außengastronomie – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 07.03.2023 –

Außengastronomie – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 07.03.2023 –

14.03.2023 Aus Von Lea Nickel

Am 23.02.2022 hat der Magistrat – Dezernat V – erläutert, wie er in der Frage der zusätzlichen Flächen der Außengastronomie weiterverfahren möchte. Dabei geht es auch um die für 2022 vorgesehene Aussetzung der Gebührenerhebung. Vor Eintritt der diesjährigen Freiluftsaison sollte geklärt sein, ob es bei dem Zustand von 2022 bleiben wird.

Der Ausschuss möge beschließen:                                                                                                       

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:                                                                          

Der Magistrat wird gebeten,

1. Wie sich die Situation bei den zusätzlichen Außengastronomieflächen in 2022 entwickelt hat,

2. Ob es dabei weiterhin Nutzungskonflikte gegeben hat bzw. Anwohnerbeschwerden sich gehäuft haben und

3. Ob vorgesehen ist, weiterhin die Sondergebühren für Gastronomieflächen auszusetzen?

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