Die HSK-Klinik ist das Akutkrankenhaus in Wiesbaden – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 24.01.2024 –

Die HSK-Klinik ist das Akutkrankenhaus in Wiesbaden – Antrag der Fraktion FWG/Pro Auto vom 24.01.2024 –

31.01.2024 Aus Von Lea Nickel

Seit dem 17.Juli 2014 werden 49% der Anteile durch die HELIOS-Kliniken GmbH gehalten. Zwei Jahre vorher war die Klinik schon einmal eine strategische Partnerschaft mit der Rhön-Klinikum AG eingegangen. Die Grundsätze dieser Zusammenarbeit wurden im Wesentlichen in einem Konsortialvertrag festgelegt, der auch 2014 für das spätere Vertragsverhältnis mit HELIOS zumindest in großen Teilen einschlägig sein soll.

Wegen dieses Vertragskonstruktes gibt es schon seit Jahren immer wieder Auseinandersetzungen. Ein Grund dafür ist auch die Tatsache, dass die vertraglichen Regelungen nicht allen Stadtverordneten im Detail bekannt sind.

Dies führte auch dazu, dass in der Vergangenheit in Sitzungen der Ausschüsse des Stadtparlamentes die Themen zur Klinik nur kursorisch behandelt wurden und in der Regel sich durch die Aussprache erledigten.

Hinzu kamen auch Probleme dies sich aus § 54 HGrG ergeben, weil die Prüfungsrechte der Rechnungsprüfungsbehörden nicht klar im Gesellschaftsvertrag geregelt wurden. Dies ist für die Vertreter der Mehrheitsbeteiligung bei den Anteilen der Klinik auf Dauer nicht hinnehmbar. Um die Situation zu entschärfen, sollten einzelne interessierte Stadtverordneten ausführlicher informiert werden.

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen möge deshalb beschließen:

1. Es wird zeitnah eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses anberaumt, in der den interessierten Stadtverordneten die Grundzüge des Konsortialvertrages und weiterer vertraglicher Regelungen der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) mit der HELIOS-Kliniken GmbH kompakt dargestellt werden.

2. Dabei soll konkret dargestellt werden, welche Möglichkeiten die LHW hat, ihre Rechte aus diesen Verträgen durchzusetzen.

3. Es ist zu erläutern, ob und wie seit 2022 die Durchsetzung von Herausgabeansprüchen von Daten weiterverfolgt worden ist.

4. Der Magistrat wird gebeten, ob und wie er gedenkt, das kommunalverfassungsrechtlich festgelegte Prüfungsrecht nach § 54 HGrG in dem besonderen Vertragsverhältnis mit der HELIOS-Kliniken GmbH durchzusetzen, wie es schon nach einem Antrag von SPD, VOLT, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 16.November 2021, in der nachfolgenden Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden ist und von der Kommunalaufsicht beschrieben wurde.

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