Elektronische Hundemarke – Antrag der Fraktionen CDU, FDP, FWG/Pro Auto und BLW/ULW/BIG vom 08.03.2023 –

Elektronische Hundemarke – Antrag der Fraktionen CDU, FDP, FWG/Pro Auto und BLW/ULW/BIG vom 08.03.2023 –

14.03.2023 Aus Von Lea Nickel

Die Stadt Taunusstein hat kürzlich die digitale Hundemarke eingeführt. Zukünftig erhalten Hundebesitzer nun einen individuellen QR-Code, in dem die Daten zum Hund hinterlegt sind. Diese sollen die klassischen Blechmarken nicht ersetzten, sondern komplementär geführt werden, was viele Vorteile hat. Die Marke mit der Identifikationsnummer geht schnell verloren und kann leicht vergessen werden. Eine digitale Marke in Form eines QR-Codes hingegen kann der Hundebesitzer jederzeit auf dem Smartphone mitführen und von der Stadtpolizei auslesen lassen. In dem entsprechenden QR-Code sind alle relevanten Informationen zum Tier hinterlegt: Halter, Name, Rasse etc.

Im digitalen Zeitalter, in dem jeder sein Smartphone ständig dabeihat, bietet es sich an, elektronische Alternativen anzubieten. In jedem Fall ist eine digitale Hundemarke einfacher zu handhaben und für alle Seiten praktisch – vor allem auch im Sinne der Verwaltungsdigitalisierung.

Der Ausschuss möge beschließen:                                                                                                         

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

1. welche Möglichkeiten es gibt, digitale Hundemarken auch für Wiesbadener Besitzer noch im Jahr 2023 anzubieten,

2. mit welchen finanziellen Ressourcen das Angebot eines komplementären digitalen Services für Wiesbaden verbunden wäre.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst Sie diesen zu.

Datenschutzerklärung